Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Sie beginnt mit dem Berufsgrundschuljahr (BGJ) für die Ausbildungsberufe Landwirt, Fachkraft Agrarservice und Tierwirt.
In den folgenden zwei betrieblichen Ausbildungsjahren, der Fachstufe, ist ein Berufsschultag pro Woche Pflicht.
Bildungsberater
Die Ausbildungsverträge müssen einschließlich aller benötigten Unterlagen zu Beginn der praktischen Ausbildung beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) eingereicht werden. Der Ausbildungsbetrieb fordert den Ausbildungsvertrag vom AELF an!
Berufsausbildungsvertrag (PDF) - Staatsministerium
Hinweise zum Berufsausbildungsvertrag (PDF) - Staatsministerium
Folgende Unterlagen sind beizufügen: